Impfung gegen Newcastle Disease (kurz ND)

Unsere Kapazitäten für das Jahr 2025 sind ausgeschöpft. Wir pflegen auch keine Warteliste, daher bitten wir von Anfragen abzusehen. Sollte sich für 2026 etwas ändern, wird dies hier im Dezember veröffentlicht.
Warum eine regelmäßige Impfung unerlässlich ist
In Deutschland besteht für jeden (auch privaten) Hühnerhalter eine Impfpflicht gegen die Newcastle Disease (kurz: ND, atypische Geflügelpest, anzeigepflichtige Seuche!). Wir weisen euch hiermit darauf hin, dass diese Impfpflicht ernst genommen werden muss und eine regelmäßige Impfung eurer Hühner unerlässlich ist. Dies dient natürlich in erster Linie dem Schutz eurer Tiere. Nicht zu unterschätzen sind aber auch mögliche Folgen durch Schadenshaftung, die euch treffen könnten, wenn in eurer Region oder in Eurem Hühnerbestand ND ausbrechen sollte und Eure Hühner nicht nachweisbar vorschriftsgemäß geimpft wurden.
Empfehlungen zur Durchführung der Impfung
Die Impfung gegen ND muss 4x jährlich (alle drei Monate) in Form einer Trinkwasserimpfung durchgeführt und von einem Tierarzt bescheinigt werden. Der Rassegeflügel Zuchtverein Nievenheim bietet auch Nichtmitgliedern an, sich an den Vereinsimpfungen zu beteiligen. Da der Lebendimpfstoff nach Anbruch der Dosis nur 2 Stunden haltbar und wirksam ist, empfehlen wir, den Hühnern am Vorabend vor der Gabe der Impfung das Trinkwasser wegzunehmen, so dass sie dann zügig und ausreichend trinken. Eine andere Möglichkeit ist es, in dem Wasser mit dem enthaltenen Impfstoff einige Scheiben Toastbrot einzuweichen und das an die Hühner zu verfüttern. Dabei muss darauf geachtet werden, dass alle Hühner davon genug abbekommen.